Berufskraftfahrer
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hier sind die nächsten TermineBerufskraftfahrer-Weiterbildung
weitere Infos hier telefonisch unter: 0171/2112127 oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Information und Anmeldung: oder 0171/2113127 Reservierung im voraus auch per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Schon seit mehr als 20 Jahren bildet die Fahrschule Thomas Osburg Kraftfahrer im LKW- und Busbereich aus.
Mit der Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Jahre 2006 bieten wir auch die Aus- und Fortbildungen für die Berufskraftfahrer der Zukunft aus.
Seit dem Jahr 2009 haben wir schon mehr als 180 Seminare mit mehr als 3000 Teilnehmern durchgeführt!
Arbeit für Profis: den Berufskraftfahrer der Zukunft erwarten neue Anforderungen: nur qualifizierte Experten werden diese Fahrer ausbilden und weiterschulen können. Vertrauen Sie den Experten: die Aus- und Weiterbildung Ihrer Fahrer, ist eine Chance sich von den Mitbewerbern im Markt abzusetzen; wir bieten Qualität, nicht nur eine Teilnahme-Bescheinigung!
Wir übernehmen die Organisation: auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Organisation Ihrer Betriebs-Weiterbildungen; sie nennen uns die Fahrer, wir übernehmen den Rest
Hier erhalten Sie die Infobroschüre als Download
Ausbildung Das neue EU-Berufskraftfahrer-Gesetz regelt die Grundqualifikation Die Grundqualifikation betrifft alle Neueinsteiger im Beruf.
Die Führerscheinausbildung in den Klassen C und D für LKW und Bus läuft
allerdings in der Fahrschule weiter, so wie bisher auch.
Lediglich die Fahrer, die dann gewerblich Güter oder Personen transportieren, benötigen
die Grundqualifikation und dann die regelmäßigen Weiterbildungen.
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Weiterbildung
Regelmäßige Weiterbildung für Führerschein-Inhaber und
Berufseinsteiger:Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre(ohne Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z.B. 5x7 Stunden). Die erste Weiterbildung (35 Stunden)erfolgt • innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation(sofern notwendig) • bis zum 10.9.2013 für alle gewerblichen Busfahrer • bis zum 10.9.2014 für alle gewerblichen LKW-Fahrer |
Wer benötigt keine Grundqualifikation und Weiterbildung?
- Kfz bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Kfz der Bundeswehr, Polizei, Zoll, Katastropheneinsatz, Feuerwehr
usw.
- Kfz zur Notfallrettung von nach Landesrecht anerkannten
Rettungsdiensten
- Kfz zum Zwecke der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder
Wartungszwecken oder technischen Untersuchungen/Prüfungen
- Wahrnehmung von Aufgaben durch Sachverständige oder Prüfer
nach dem Kfz-Sachverständigengesetz
- Kfz, die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen
worden sind
- Kfz zur Beförderung von Material und Ausrüstung, das der Fahrer
oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es
sich beim Führen von Kfz nicht um die Haupttätigkeit handelt
Mindestalter Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrer/innen in den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen richtet sich nach der jeweiligen Qualifikation bzw. nach der Verkehrsart (Personen- oder Güterkraftverkehr).
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Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation Dieses Gesetz basiert auf der europäischen Richtlinie 2003/59/EG vom Juli 2003. Die Ziele: - die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, - die Wirtschaftlichkeit motorisierter Mobilität durch Kraftstoff sparendes Fahren zu erhöhen und - bessere Qualität in der Beförderung von Personen und Gütern zu realisieren. Künftig sind alle Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr verpflichtet, neben ihrer Fahrerlaubnis einen sog. Befähigungsnachweis mitzuführen, wenn sie beruflich tätig sein wollen. Sein Besitz ist an offiziell bestätigte Qualifizierungen und Prüfungen geknüpft. den gesamten Gesetzestext herunterladen Grundqualifikation und Prüfung Alle Omnibusfahrerinnen und -fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 und LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben, müssen in einer 90minütigen Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ihre Befähigung nachweisen. Die dafür erforderlichen Qualifikationen werden im Rahmen einer „beschleunigten Grundqualifikation“ (140 Stunden) angeeignet. Wer auf eine nachgewiesene Ausbildung verzichtet, der kann trotz allem eine Prüfung ablegen – allerdings umfasst diese dann sieben Stunden schwierige mündliche, schriftliche und praktische Aufgaben. Die 'Gemeinsame Richtlinien der Industrie und Handelskammern' vom Januar 2008 für die Prüfungen zum Erwerb des Befähigungsnachweises definieren Anforderungen und Durchführungsregelungen für die verschiedenen Prüfungsvarianten. Wichtig: Für alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis bis zum o.g. Termin erworben haben, besteht Bestandsschutz (§3 BKrFQG). Sie erhalten ihren Befähigungsnachweis ohne Ausbildung und Prüfung. Der Befähigungsnachweis wird als Schlüsselzahl 95 in der Fahrerlaubnis dokumentiert.